Arbeitnehmer können für das Lohnsteuerabzugsverfahren einen Freibetrag geltend machen (§ 39a EStG). Im Rahmen des Jahressteuergesetz 2024 (Abruf-Nr. 243440 ) hat der Gesetzgeber zwei Neuerungen eingeführt: Zum einen hat er den Starttermin auf den 01.11. des Vorjahres verschoben und zum anderen die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bereits ab dem Monat der Trennung ermöglicht.
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Auch 2025 ist dies so. Und der Überblick über alle Änderungen fällt wie immer schwer.
Im Oktober 2024 sind Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht worden. Diese enthielten die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge.
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877 ) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.
Mit § 3 Nr. 11c EStG wurde für die Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Viele Arbeitgeber haben diese genutzt, um den Arbeitnehmern monatlich ...
Manche Arbeitnehmer – wie etwa Vorstände in Konzernen oder Bankmanager – sind aufgrund ihrer beruflichen Position sicherheitsgefährdet. Ihre Arbeitgeber tragen dann die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen, z. B.
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Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich bestehen sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den ...