09.10.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
SG Oldenburg: Ausrutscher beim Gassi-Gehen einer ehrenamtlich Tätigen für Tierheim ist Arbeitsunfall
| Rutscht eine ehrenamtliche Tätige eines Tierheims beim Gassi-Gehen mit einem Hund aus dem Tierheim aus und verletzt sich dabei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das SG Oldenburg ist der Ansicht, dass alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses im Falle der Frau erfüllt seien und sie wie eine sog. Wie-Beschäftigte zu behandeln sei (SG Oldenburg, Urteil vom 07.05.2025, Az. S 73 U 162/21, Abruf-Nr. 250565 ). |
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