· Nachricht · Ausbildungsdienstverhältnisse/Entgelt
Höhere Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2026
| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2026. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr,
- 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr,
- 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr und
- 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Weiterführender Hinweis
- Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 07.10.2025 → Abruf-Nr. 250758
Quelle: ID 50590446