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  • · Nachricht · Ausbildungsdienstverhältnisse/Entgelt

    Höhere Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2026

    | Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2026. |

     

    Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung

    • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr,
    • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr,
    • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr und
    • 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 07.10.2025 → Abruf-Nr. 250758
    Quelle: ID 50590446