Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschl. des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 geschlossen wurden. Dies hat das BAG klargesellt.
Über 500 Zuschriften auf unser Gewinnspiel „Ihr IWW-Moment“ haben uns bisher erreicht. Darunter erstaunliche Geschichten, herzliche Anekdoten und viel, viel Lob. Darüber freuen wir uns wirklich sehr! Freuen ...
Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist gängige Praxis, um die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern und Fachkräfte zu binden. Doch was passiert, wenn ein ...
Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach unbezahltem Urlaub. Oft weil ihnen der normale Urlaub nicht ausreicht, weil sie eine längere Auszeit für eine Weltreise wünschen oder weil sie die Elternzeit verlängern möchten.
Die Frage, welche Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen, führt bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers immer wieder zu Zweifelsfällen. Nun hat das LAG Baden-Württemberg darüber ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Kaufpreisfindung bei KMU: Vorsicht vor dem DCF-Verfahren!
Sie möchten den Wert eines KMU mit dem DCF-Verfahren ermitteln? Vorsicht, denn dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen! In welchen Fällen Sie auf andere Methoden zurückgreifen sollten, erfahren Sie in der Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Im Falle der Anordnung von Kurzarbeit – auch bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit – muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zumindest wörtlich anbieten, um seinen Arbeitgeber in Annahmeverzug zu versetzen. Das kann z. B. durch einen Protest gegen die Kurzarbeit geschehen. Dies stellt das LAG Baden-Württemberg klar.