Ab 01.07.2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.
Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Die Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen, die „Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter ...
Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die ...
Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen bleiben bestehen. Der Arbeitnehmer kann sich selbst dann nicht auf einen Rückforderungsausschluss nach § 814 BGB berufen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung vom fehlenden Rechtsgrund wusste. Das lehrt eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. Das LAG hat die Rückforderung am Ende trotzdem scheitern lassen, weil die Bestimmungen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel nicht eingehalten worden waren.
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist ...
§ 615 S. 1 BGB regelt den Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug: Nimmt der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht an, bleibt er zur
Zahlung des Lohns verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer die Leistung ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Allein der fehlende Abschluss eines schriftlichen Vertrags führt nicht dazu, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nicht anzuerkennen sind. Bei einem Fremdvergleich hat eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu erfolgen. Dies geht aus einem Beschluss des BVerfG
hervor, mit dem es ein Urteil des FG Thüringen aufgehoben hat.