Das LAG Baden-Württemberg hat drei wichtige Aussagen zum Anspruch auf Mindestlohn eines Studierenden im Dualen Studium getroffen: Das letzte Wort hat nun das BAG. Dort ist die Revision unter dem Az. 9 AZR 76/26 anhängig. Die Kernaussagen des LAG Baden-Württemberg lauten:
Teilt der Arbeitgeber die für eine variable Vergütung maßgeblichen Ziele nicht rechtzeitig vor Beginn der Zielperiode mit, kann er dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine nur intern festgelegte ...
Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG setzt voraus, dass ein Beschäftigungsverbot alleinige Ursache des Verdienstausfalls ist. Daran fehlt es, wenn die Arbeitnehmerin ohnehin – wegen fortbestehender ...
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.
Eine Vereinbarung über die private Nutzung eines Dienstwagens ist in den Monaten unwirksam, in denen der Wert dieses Sachbezugs den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der ...
Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Der Zustimmung des ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Die Kürzung der Anwesenheitsprämie bei streikbedingten Fehltagen verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) und nicht gegen Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG, da die Kürzung nicht aufgrund der zulässigen Rechtsausübung (Streik) erfolgt, sondern aufgrund eines automatischen Mechanismus, der die Anwesenheit als solche honoriert. Zu diesem Ergebnis gelangt das ArbG Köln.