Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt – beginnend mit neuen ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bis 07.06.2026 nicht gelingt. Denn die Regeln stehen fest. Und der ...
Ab 01.07.2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.
Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Die Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen, die „Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“ aus der Ausschlussfrist ausnimmt, ist unwirksam, weil sie die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt. Sie nimmt Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlicher Schädigungen nicht umfassend aus dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel aus. Das widerspricht § 202 Abs. 1 BGB, so das LAG ...
Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die ...
Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen bleiben bestehen. Der Arbeitnehmer kann sich selbst dann nicht auf einen Rückforderungsausschluss nach § 814 BGB berufen, wenn der ...
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Zu diesem Schluss gelangt das BAG.