Teilt der Arbeitgeber die für eine variable Vergütung maßgeblichen Ziele nicht rechtzeitig vor Beginn der Zielperiode mit, kann er dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine nur intern festgelegte Zielvorgabe des Arbeitgebers genügt nicht. Die Ziele müssen den Arbeitnehmern rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie ihr Verhalten daran ausrichten können. Dies stellte das BAG zu einem Bonus klar, der von individuellen und unternehmensbezogenen Zielen abhing.
Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG setzt voraus, dass ein Beschäftigungsverbot alleinige Ursache des Verdienstausfalls ist. Daran fehlt es, wenn die Arbeitnehmerin ohnehin – wegen fortbestehender ...
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden.
Eine Vereinbarung über die private Nutzung eines Dienstwagens ist in den Monaten unwirksam, in denen der Wert dieses Sachbezugs den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllt und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung in Höhe von einem Prozent des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung beanspruchen kann. Das hat das BAG entschieden. Für Arbeitgeber lauert eine Kostenfalle.
Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Der Zustimmung des ...
Die Kürzung der Anwesenheitsprämie bei streikbedingten Fehltagen verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) und nicht gegen Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG, da die Kürzung nicht aufgrund der zulässigen ...
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Tritt ein Arbeitnehmer beantragten und bewilligten Urlaub nicht an, sondern streikt stattdessen sowohl vor als auch über den Freistellungszeitraum hinaus, steht ihm Urlaubsentgelt nicht zu. Denn soweit der Arbeitgeber aus dem Verhalten des Arbeitnehmers schließen konnte, dass dieser von seinem Streikrecht Gebrauch macht, liegt in der berechtigten Ausübung des Streikrechts zugleich das Recht, die Annahme der Leistung „Freistellung zur Urlaubsgewährung“ zu verweigern. Der Arbeitnehmer muss sich insoweit ...