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  • 09.10.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    LSG Bayern stuft Slow Motion Operator/Highlight Editors bei Live-Sportübertragungen als selbstständig ein

    | Nach einem Urteil des LSG Bayern kann ein Slow Motion Operator/Highlight Editor, der bei Liveübertragungen von Sportsendungen im mobilen Fernsehübertragungswagen der Produktionsfirma tätig wird, auch dann selbstständig sein, wenn er keine programmgestaltende Tätigkeit ausübt. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht in dem Fall nicht. |