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  • · Fachbeitrag · geringfügige Beschäftigung ‒ Teil 3

    Kurzfristige Beschäftigung: Was Arbeitgeber aus sv-rechtlicher Sicht wissen sollten

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Minijobber sind für Unternehmen deshalb so interessant, weil hierdurch etwa personelle Engpässe (z. B. durch Krankheit, Urlaubszeit, schwankende Auftragslage) kurzfristig ausgeglichen werden können. Jedoch sind, v. a. auf sozialversicherungsrechtlicher Seite, einige Fallstricke zu beachten. LGP erläutert in einer Serie, welche Besonderheiten gelten und wie Arbeitgeber ihre Minijobber rechtssicher abwickeln können. Im dritten Teil dreht sich alles um die kurzfristige Beschäftigung, insbesondere die allgemeinen Regelungen. |

    Kurzfristige Beschäftigung und Beiträge

    Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie

    • von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder