Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Los geht es im ersten Teil der Serie mit den SV-rechtlichen Besonderheiten und Fallstricken bei der Mehrfachbeschäftigung beim selben ...
Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und ...
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen ...
Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche Maßnahme dem persönlichen Lebensbereich zu; Arbeitszeit, Kostenübernahme und Ort im Betrieb ändern daran nichts.
Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein ...
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet über Beitragspflichten, Leistungsansprüche und erhebliche Haftungsrisiken. Die neuere Rechtsprechung des BSG hat die ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht zu berücksichtigen. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lt. LSG Baden-Württemberg um einen solchen sonstigen Bezug. Das bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht einkommenserhöhend berücksichtigt wird.