Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen ...
Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche ...
Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein unter Bezugnahme auf die BSG‑Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf‑ und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben ...
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet über Beitragspflichten, Leistungsansprüche und erhebliche Haftungsrisiken. Die neuere Rechtsprechung des BSG hat die ...
Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.