Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein unter Bezugnahme auf die BSG‑Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf‑ und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben ...
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet über Beitragspflichten, Leistungsansprüche und erhebliche Haftungsrisiken. Die neuere Rechtsprechung des BSG hat die ...
Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen ...
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.
Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer ...
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte sind für Unternehmen deshalb so interessant, weil hierdurch etwa personelle Engpässe kurzfristig ausgeglichen werden können. Jedoch sind, v. a. auf ...
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Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig mit Wirkung für die Zukunft beantragen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig.