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  • 08.09.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Alleinvorstand einer Familienstiftung kann als Fremdgeschäftsführer einer GmbH selbstständig tätig sein

    Ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist trotz fehlender unmittelbarer Beteiligung am Stammkapital selbstständig tätig sein, wenn ihm aufgrund seiner Stellung als alleiniger Vorstand einer rechtsfähigen privaten Stiftung, die Alleingesellschafterin der GmbH ist, eine im Gesellschaftsrecht wurzelnde Rechtsmacht zukommt, die es ihm ermöglicht, Gesellschafterbeschlüsse maßgeblich zu bestimmen und ihm nicht genehme Weisungen auszuschließen. Das hat das SG Speyer entschieden.