Der Gesetzgeber hat die Geltungsdauer des als Ausnahmeregelung gedachten § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherungs- und Beitragspflichten aus Lehrtätigkeiten werden damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2027 aufgeschoben. Die dauerhafte Klärung der Statusfrage ist aber nicht vom Tisch. Gemeinnützige Organisationen sollten die Zeit bis zum 31.12.2027 nutzen, ihre Verträge anzupassen.
Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt? Diese Frage beschäftigt Unternehmer immer wieder, wenn es um die Beschäftigung von freien Mitarbeitern bzw. Solo-Selbstständigen geht. Die Rechtsprechung sorgt hier ...
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist.
Schulbetreuer können selbst dann sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig sein, wenn die Schulbehörde detaillierte Vorgaben zu ihrer Tätigkeit macht. Das hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Ausländische Saisonarbeitskräfte sind in vielen Branchen fester Bestandteil der Personalplanung. Mit zunehmender internationaler Beschäftigung wächst die Komplexität der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung, ...
Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Wie ist mit Beiträgen in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sozialversicherungsrechtlich zu verfahren, wenn der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 EStG eine Pauschalbesteuerung beantragt und er die Beiträge an die bKV nicht monatlich, sondern viertel-, halb- oder jährlich zahlt? Das wollte die LGP-Redaktion vom GKV-Spitzenverband wissen.