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  • 10.08.2026 · Nachricht · Krankenversicherung

    BSG hält rückwirkende Feststellung des Nichtbestehens einer Familienversicherung für rechtens

    Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen über das Bestehen einer Familienversicherung für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, ohne damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes zu verstoßen. Dabei sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid eine geeignete Grundlage für die anzustellende nachträgliche Prognose.