10.08.2026 · Nachricht · Krankenversicherung
BSG hält rückwirkende Feststellung des Nichtbestehens einer Familienversicherung für rechtens
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen über das Bestehen einer Familienversicherung für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, ohne damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes zu verstoßen. Dabei sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid eine geeignete Grundlage für die anzustellende nachträgliche Prognose.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig