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  • 10.08.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Ist (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und zugleich Vorstand einer beteiligten AG sv-pflichtig?

    Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.