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  • 10.08.2026 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    SG München: Sturz bei freiwilliger und individueller Firmenmassage ist kein Arbeitsunfall

    Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche Maßnahme dem persönlichen Lebensbereich zu; Arbeitszeit, Kostenübernahme und Ort im Betrieb ändern daran nichts.