· Fachbeitrag · Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit Selbstständiger sowie besonderer Personengruppen – und die SV
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Im folgenden zweiten Teil der Serie geht es um die Nebentätigkeit Selbstständiger sowie besonderer Personengruppen.
Nebentätigkeit als Selbstständiger
Viele Arbeitnehmer üben neben ihrem Arbeitsverhältnis eine selbstständige Tätigkeit aus, z. B. als Berater, Handwerker oder im Rahmen eines eigenen Gewerbes. Für Arbeitgeber stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sich die selbstständige Tätigkeit auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung auswirkt. Grundsätzlich gilt: Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit gehören nicht zum Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung und sind daher weder zu verbeitragen noch im Meldeverfahren zu berücksichtigen.
Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies kann sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung der daneben ausgeübten Beschäftigung auswirken. Liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor,
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