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  • · Fachbeitrag · Nebentätigkeiten

    Mehrfachbeschäftigung bei einem oder mehreren AG: SV-rechtliche Besonderheiten

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Los geht es im ersten Teil der Serie mit den SV-rechtlichen Besonderheiten und Fallstricken bei der Mehrfachbeschäftigung beim selben oder bei verschiedenen Arbeitgebern.

    Grundprinzip: Jede Tätigkeit eigenständig zu beurteilen

    Der Begriff der Hauptbeschäftigung ist gesetzlich nicht definiert, sondern wurde durch Verwaltungspraxis und Rechtsprechung entwickelt. Er ist insbesondere bei Mehrfachbeschäftigungen sowie der Kombination von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit von Bedeutung.

     

    Als Hauptbeschäftigung gilt regelmäßig die versicherungspflichtige Beschäftigung, die den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bildet. Maßgeblich sind vor allem die wirtschaftliche Bedeutung (Arbeitsentgelt), der zeitliche Umfang sowie die Versicherungspflicht. Bei mehreren Beschäftigungen wird häufig die wirtschaftlich bedeutendste Tätigkeit als Hauptbeschäftigung angesehen; eine gesetzliche Rangfolge besteht jedoch nicht.