· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Status des GGf beim Wechsel von einer Ein-Mann-GmbH in Holdingstruktur prüfen?
von Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München
Wenn eine Ein-Mann-GmbH in eine Holdingstruktur überführt wird, stellt sich schnell die Frage, ob der bisherige sozialversicherungsrechtliche Status des Gesellschafter-Geschäftsführers GGf weiter gilt.
Frage: Eine Ein-Mann-GmbH wechselt in die Holdingstruktur. Der bisher unmittelbar zu 100 Prozent beteiligte GGf ist über die Holding nur noch mittelbar mit 100 Prozent an der GmbH beteiligt, bleibt aber Geschäftsführer der Betriebs-GmbH. Sollte bei einem Wechsel von der direkten Beteiligung in eine Holdingstruktur ein neues Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden?
Antwort: Ja, in dieser Konstellation sollte ein neues Statusfeststellungsverfahren erwogen werden. Denn ohne neue Klärung bleibt ein Rechts- und Beitragsrisiko bestehen.
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