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  • · Nachricht · Sozialversicherungswerte

    BMAS legt Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vor – das sind die geplanten Werte 2027

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt.

     

    Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2025 beträgt 4,38 Prozent. Aufgrund dieser Lohnentwicklung steigen alle Rechengrößen. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro monatlich anzuheben. In der folgenden Tabelle sind alle geplanten Rechengrößen 2027 dargestellt:

     

    Sozialversicherungsrechengröße
    Monat
    Jahr

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung

    4.130 Euro

    49.560 Euro

    Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung nach § 6 Abs. 6 SGB V

    7.012,50 Euro

    84.150 Euro

    Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung nach § 6 Abs. 7 SGB V

    6.075 Euro

    72.900 Euro

    Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung nach § 6 Abs. 8 SGB V

    6.712,50 Euro

    80.550 Euro

    Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

    6.375 Euro

    76.500 Euro

    Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

    8.850 Euro

    106.200 Euro

    Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung

    10.900 Euro

    130.800 Euro

    Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2027 in der Rentenversicherung

    -

    53.452 Euro

    Endgültiges Durchschnittsentgelt 2025 in der Rentenversicherung

    -

    49.147 Euro

     

    Weiterführender Hinweis

    • Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 → Abruf-Nr. 255936
    Quelle: ID 50963549