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  • 15.09.2026 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    BSG: Unfall nach Abweichen vom unmittelbaren Weg nach Hause infolge Unterzuckerung gilt als versicherter Wegeunfall

    Ein Unfall infolge einer unwillkürlichen Wegeabweichung auf dem Nachhauseweg von der Arbeit durch diabetesbedingte Unterzuckerung gilt als versicherter Wegeunfall. Zu diesem Schluss ist das BSG in einem Fall gelangt, in dem ein Diabetiker aufgrund der Unterzuckerung über seinen Wohnort hinaus fuhr, auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem Lkw zusammenstieß.