Mit dem Ausbau betrieblicher Ladeinfrastruktur stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, wie begrenzte Ladepunkte sinnvoll gesteuert werden können. Eine Fair-Use-Regelung mit Blockierungsgebühr – also einer Gebühr für das überlange Belegen eines Ladepunkts nach Ladeende – kann ein wirksames Instrument sein, um Ladeplätze verfügbar zu halten, ohne den Dienstwagenvorteil auszuhöhlen. Wie eine solche Regelung arbeitsrechtlich ausgestaltet werden kann, zeigt LGP und liefert eine Musterklausel.
Erhalten alle Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit ein festgelegtes Gehalt oder eine bestimmte Lohnerhöhung, muss der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden, wenn der Arbeitgeber ein ...
Ein Betrieb nutzt für Fahrten zu Baustellen firmeneigene Fahrzeuge zur kostenfreien Beförderung der Mitarbeiter. Lt. Arbeitsvertrag werden lediglich die Hinfahrten als Arbeitszeit vergütet. Da einige Mitarbeiter nur ...
Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt – beginnend mit neuen ...
Ab 01.07.2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.
Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Klausel genügt Maßstab
des § 202 BGB nicht Die Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen, die „Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese Kündigung im Hinblick auf einen anhängigen Kündigungsrechtsstreit nicht sicher, hat der Arbeitnehmer in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsanspruch – auch keinen „vorläufigen“. Das hat das LAG Baden-Württemberg klargestellt.