04.05.2026 · Nachricht · Urlaub/Urlaubsabgeltungsanspruch
Während der Kündigungsschutzklage besteht noch kein Urlaubsabgeltungsanspruch – auch kein „vorläufiger“
Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese Kündigung im Hinblick auf einen anhängigen Kündigungsrechtsstreit nicht sicher, hat der Arbeitnehmer in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsanspruch – auch keinen „vorläufigen“. Das hat das LAG Baden-Württemberg klargestellt.
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