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  • · Arbeitsentgelt

    EU-Entgelttransparenz-Richtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und tun sollten

    Bild: © ChatGPT / KI-generiert

    von Nora Nauta, Rechtsanwältin, Osborne Clarke

    Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt – beginnend mit neuen Anforderungen im Bewerbungsprozess über die Gehaltsverhandlungen bis hin zu Berichts- und Informationspflichten sowie Auskunftsansprüchen der Arbeitnehmer. Der folgende Beitrag erläutert, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und tun sollten.

    Ziel, Rechtsgrundlage und Mechanismen

    Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (EntgTrRL) verfolgt ein klares Ziel. Männer und Frauen sollen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten. Der bestehende „Gender Pay Gap“ in den EU-Mitgliedstaaten soll mithilfe eines dreigliedrigen Instrumentariums spürbar verringert werden. Hierzu sieht die Richtlinie umfassende Transparenzpflichten sowohl im Bewerbungsverfahren als auch gegenüber der Belegschaft vor, führt gestaffelte Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten gegenüber einer öffentlich zugänglichen nationalen Meldestelle ein und etabliert ein deutlich verschärftes Durchsetzungsregime mit Beweislastumkehr und Sanktionsmöglichkeiten.

     

    Kern des Ansatzes ist, dass Entgeltgerechtigkeit nicht mehr allein vom individuellen Verhandlungsgeschick abhängen soll, sondern auf nachvollziehbaren, objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Arbeitgeber müssen ihre Vergütungssysteme so gestalten, dass sie überprüfbar sind – intern wie extern.