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  • 09.07.2026 · Nachricht · Entlohnung

    BAG konkretisiert Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen im Rahmen der Vereinheitlichung der Arbeitsverträge

    Erhalten alle Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit ein festgelegtes Gehalt oder eine bestimmte Lohnerhöhung, muss der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden, wenn der Arbeitgeber ein einheitliches Regelwerk schafft. Eine bloße „Belohnung“ für den Abschluss eines Neuvertrags rechtfertigt es nicht, andere Arbeitnehmer dauerhaft von einer Erhöhung des Grundlohns auszunehmen. Dies stellte das BAG klar.