27.01.2026 · Fachbeitrag · Aktivrente
Kann die Aktivrente parallel für mehrere Arbeitsverhältnisse genutzt werden?
| Ein Arbeitnehmer erfüllt alle Voraussetzungen für die mit § 3 Nr. 21 EStG eingeführte Steuerbefreiung („Aktivrente“). Er verdient bei einem Arbeitgeber brutto 1.100 Euro (Steuerklasse I) und bei einem zweiten Arbeitgeber brutto 700 Euro (Steuerklasse VI). Ein LGP-Leser fragt, unter welchen Anforderungen beide Bruttolöhne im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfrei bleiben. |
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