Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das BSG seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der Ersten kommt vom LSG Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit. Jüngst hat auch das BSG nochmals seine Rechtsprechung zu Lehrkräften bestätigt. LGP stellt Ihnen die Einzelheiten vor.
Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat ...
Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue ...
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.
Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen ...
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.