Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das BSG seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der Ersten kommt vom LSG Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit. Jüngst hat auch das BSG nochmals seine Rechtsprechung zu Lehrkräften bestätigt. LGP stellt Ihnen die Einzelheiten vor.
Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat ...
Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue ...
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.
Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen ...
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche ...
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Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.