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  • 30.01.2026 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Sturz im Treppenhaus bei Rufbereitschaft ist kein Arbeitsunfall

    Wer zuhause in Rufbereitschaft ist und auf dem Weg zur Außentür im Treppenhaus stürzt, steht nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Ein Arbeitsunfall liegt hier nicht vor, so das LSG Berlin-Brandenburg.