Eine Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht ist nur möglich, wenn man es auch ausgeübt hat, d.h., die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Allein dessen Bestehen reicht nicht. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nicht konkludent ausgeübt werden.
Bei Gericht eingereichte elektronische Dokumente müssen für die Bearbeitung geeignet sein. Welche Dokumente als bearbeitbar gelten, ergibt sich aus der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des ...
Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 1.1.22 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d ...
Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss).
Die Registrierungsbriefe für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) werden im Laufe des ersten Quartals 23 in alphabetischer Reihenfolge versendet. Mit Erhalt des ...
Rechtsanwaltsgesellschaften fallen unter den persönlichen Anwendungsbereich des § 52d S. 1 FGO. Auch der Umstand, dass es für Rechtsanwaltsgesellschaften bisher kein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach ...
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Laut einer Umfrage des ifo-Instituts ist der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice über den Sommer nur leicht gesunken. Er lag im August über verschiedene Branchen hinweg bei 24,5 %. Im April, nachdem die Pflicht zum Homeoffice im März ausgelaufen war, lag er bei 24,9 %.