Der Bund treibt die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Ende Februar 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften – OZGÄndG (sog. Onlinezugangsgesetz 2.0) beschlossen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz Ende März 2024 nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
In der zwölften Episode des Karrierepodcasts zu Steuerberufen ist Maximiliane Dussler von SGP Schneider Geiwitz aus Ulm zu Gast. Was hat sie bewogen, Steuerberaterin zu werden? Welchen Teil des dualen Studiums fand sie ...
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht (FG ...
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Jahr 2017 von Bund und Ländern das Ziel gesetzt, 582 Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Aber auch ein halbes Jahr nach Ende der gesetzten Fünfjahresfrist 2022 sind laut des Dashboards zur OZG-Umsetzung nur 155 (Stand März 24) der vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar. In den Ländern liegt die Zahl je nach Bundesland zwischen 169 (Saarland und Sachsen-Anhalt) und 259 (Hamburg).
Eine 2022 nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. d. § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § ...
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im Fall eines Rechtsanwalts, der fünf Jahre, nachdem das Mandat beendet war, eine Kopie der Handakte herausgeben musste.