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  • 29.09.2022 · Fachbeitrag · DSGVO/Akteneinsicht

    Zum Umfang des Anspruchs auf Akteneinsicht

    | Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss). |

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