Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften offenzulegen. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht tritt hinter dem Vollstreckungsinteresse des Fiskus zurück.
Zahlt der Mandant zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens eine Geldauflage nach § 153a StPO, kann diese als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen sein, wenn die strafrechtliche Gefährdung auf einer ...
Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige ...
Das FG Niedersachsen (12.2.26, 2 K 152/25) hält einen aus dem beA bzw. beSt über das beBPo eingelegten Einspruch für unwirksam. Die Monatsfrist wird nicht gewahrt, und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ohne Hinweis auf § 87a Abs. 1 S. 2 AO nicht fehlerhaft.
Erteilt das FG dem Steuerberater den unzutreffenden Hinweis, eine Klageeinreichung per Telefax sei wegen der noch fehlenden Freischaltung des beSt als Ersatzeinreichung wirksam, beginnt die zweiwöchige Frist für einen ...
Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. über die ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das FG Köln (7.8.25, 13 K 1624/22; Rev. BFH VII R 1/26) hat entschieden, dass ein Verein, dessen Satzungszweck die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende vorsieht, keinen Anspruch auf die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO hat. Eine solche Tätigkeit verstößt gegen das Berufsverbot der §§ 2 und 5 StBerG, da die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen – auch wenn sie unentgeltlich erfolgt – einem abgeschlossenen Kreis qualifizierter Personen ...