Das OVG Münster (15.5.25, 4 A 2550/22, 4 A 2551/22 und 4 A 274/23) entschied, dass Betriebe, die 2020 trotz wirtschaftlicher Verflechtungen mehrere Anträge auf NRW-Soforthilfen stellten, die Gelder zurückzahlen müssen. Diese Form der Antragstellung verstößt gegen europäisches Beihilfenrecht, auch wenn das Antragsformular missverständlich war.
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Besondere Schwerpunkte sind die Gesetzesänderung zum ...
Ab dem 1. September 2025 wird für das Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Dort Registrierte müssen sich mit einem zusätzlichen Verifizierungscode ...
Unternehmen in NRW müssen Corona-Soforthilfen zurückzahlen, wenn sie freiwillig darauf verzichtet haben. Ein Gerichtsurteil bestätigt die Wirksamkeit dieser Verzichtserklärungen (OVG Münster 16.5.25, 4 A 2928/24, 4 A 2929/24).
Die aktuelle Episode des ASTW-Podcasts bietet einen umfassenden Überblick über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler starten mit einer Warnung vor betrügerischen ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler tief in die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie diskutieren die Rücknahme neuer Vollmachten ...
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