Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, wenn die Ungewissheit über die Voraussetzungen für die Entstehung des Steueranspruchs beseitigt ist (FG Münster 25.5.2012, 4 K 511/11 E).
Jüngst versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügungen in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Eheleuten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Zu Beginn dieser Praxis enthielten die ...
Der 2. Senat des FG Münster hat in zwei aktuell veröffentlichten Urteilen (10.5.12, 2 K 1947/00 E, 2 K 1950/00 E) klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), ...
Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden. Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen ...
Viele Unternehmen benutzen elektronische Schreibtabletts und hoffen, die Verfahrensabläufe beschleunigen zu können. Das gelingt nicht immer, wie ein Urteil des OLG München zeigt. Dieses hat aktuell rechtskräftig ...
Das E-Mail-Marketing in Steuerkanzleien dient der Imagebildung und -pflege. Interessenten und Multiplikatoren sollen aufmerksam gemacht, neue Mandanten gewonnen werden. Die vorhandenen Mandanten werden betreut und ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Über Jahrzehnte tradiertes Verhalten in der Steuerberatung befindet sich im Moment in einem fundamentalen Umbruch. Es ist ein echter Paradigmenwechsel, wenn ein routinierter Jahresabschlussmitarbeiter seine Fälle schon in den ersten Monaten eines Jahres geschafft hat und dann Mandantengespräche zur Steuerstrategie führen soll. Die deutlich höheren Anforderungen der Mandanten und die technologischen Entwicklungen sind die wesentlichen Treiber dieses Wandels. Welche Folgen hat die gegenwärtig beobachtbare ...