Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bezüglich der Abrechnung von Buchführungsarbeiten – und das vor allem aus zwei Gründen: Der Auftragsinhalt wurde nicht klar geregelt und die Gebühren erst im Nachhinein einseitig bestimmt statt vorher gemeinsam mit dem Auftraggeber vereinbart. Hier gibt es eine Lösung für fast alle Probleme: die (zivilrechtliche) Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung.
Die Übergangsregelung nach § 59 Abs. 10 GwG zur Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen läuft zum 1.4.23 aus. Steuerberater müssen nun nach § 23a Abs. 1 GwG alle Unstimmigkeiten melden, die sie beim Abgleich der ...
Wird geltend gemacht, dass eine Klage (vorübergehend) nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form eingereicht werden kann, muss die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft gemacht ...
Wie den neuesten FAQ der BStBK zur Steuerberaterplattform (23.1.23) zu entnehmen ist, rät die BStBK Steuerberatern, die vor den Finanzgerichten Klageverfahren führen und sich bisher noch nicht zur „Fast Lane“ angemeldet haben, dies nachzuholen. Entgegen der Auffassung der BStBK gehen sowohl der VI. Senat des BFH als auch einzelne Finanzgerichte von einer generellen, seit dem 1.1.23 bestehenden, aktiven Nutzungspflicht des beSt aus (vgl. Pohl, KP 23, 25).
Eine nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. d. § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, weil für sie ein ...
Eine Rechtsbehelfsbelehrung genügt den Anforderungen des § 55 Abs. 1 FGO, insbesondere auch im Hinblick auf die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs, wenn sie – obwohl von § 55 Abs. 1 FGO nicht gefordert ...
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Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht (BGH 17.11.22, IX ZB 17/22, Beschluss).