Die Bestellung eines vormals selbstständigen Steuerberaters kann widerrufen werden, auch wenn dieser mittlerweile angestellt tätig ist und laufend den pfändbaren Anteile seines Einkommens zur Schuldentilgung abführt. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG steht mit der nach Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit im Einklang (FG Münster 24.6.22, 4 K 1954/21).
Den Berufsordnungen von Anwälten oder Wirtschaftsprüfern ist dieses exklusive Instrument fremd: Mit einem für maximal drei Jahre bestellten Praxistreuhänder kann eine Steuerberaterpraxis unter bestimmten Umständen ...
Steuerberater sind nach § 52d S. 2 FGO verpflichtet, den Schriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln, da ihnen spätestens seit dem 1.1.23 ein sicherer Übermittlungsweg gemäß § 52 Abs. 4 S. 1 Nr.
Technische Gründe (§ 130d S. 2 ZPO) sind nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen Einrichtungen anzunehmen, nicht dagegen bei in der Person des Einreichenden liegenden Gründen, wie etwa einer Erkrankung (BGH 25.1.23, IV ZB 7/22).
Ein möglicher Verstoß der Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht führt nicht zur Nichtigkeit eines auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 S.
Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Technische Gründe i. S. v. § 130d S. 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung; BGH 25.1.23, IV ZB 7/22).