Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen erstellen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (BGH 19.7.23, XII ZB 115/23).
Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit ...
Eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht erst mit Abschluss des erstmaligen „System-Rollouts“ des beSt (= Zeitpunkt der Versendung der „letzten“ Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen ...
Die „Fast Lane“ war eine Möglichkeit für Steuerberater, sich bei der
BStBK zu melden und so eine schnellere Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu erreichen. Seit dem 1.1.23 besteht eine aktive Nutzungspflicht des beSt. Wenn Steuerberater die Einreichung von Dokumenten nach dem 1.1.23 per Post oder Fax damit rechtfertigen, sie hätten noch keinen Registrierungsbrief gehabt, müssen sie sich von den Finanzgerichten fragen lassen, warum sie von der Möglichkeit der ...
Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 S.
Bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen ist nach dem Versand auch der Dateinamen genau zu überprüfen. Dies gehört zu einer sorgfältigen Prüfung, ob das richtige Dokument übermittelt wurde und ob ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Um den fortlaufenden Betrieb der Praxis zu sichern, ist schnelles Handeln geboten, bevor sich die Mandanten verflüchtigen. Außerdem eignet sich nicht jeder Berufsangehörige für diese Aufgabe, denn er muss das Angebot des Verstorbenen ja auch fachlich gut abdecken können. Von daher empfiehlt es sich, schon „zu guten Zeiten“ nach einem möglichen Treuhänder Ausschau zu halten, wenn die Nachfolge aus der Familie heraus gesichert werden soll, aber die Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Der Beitrag ...