Berufsträgern steht seit dem 1.1.23 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze & Co. als elektronische Dokumente zu übermitteln sind. Der BFH hat jedoch in jüngster Rechtsprechung diese strenge Nutzungspflicht des beSt entschärft. Was dieses im Einzelfall bedeutet, ist nachfolgend zu betrachten.
Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X.
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes ...
Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen (BFH 26.7.23, II R 4/21).
Erfüllt ein Steuerberater seine aus dem GwG resultierenden Obliegenheiten nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung dar. Dies gilt auch, wenn er Auskunftsersuchen der ...
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Wenn Sie sich noch nicht registriert ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
SteuerPraxis KI: das Workflow-Tool für die Steuerberatung
Gewinnen Sie wertvolle Zeit mit SteuerPraxis KI. Der smarte, auf Steuerthemen spezialisierte KI-Assistent liefert Ihnen sekundenschnell zuverlässige Antworten. Auf Basis des Praxiswissens von Erich Schmidt Verlag, Lefebvre Stollfuß, IWW Institut und juris verwendet er garantiert geprüfte Quellen.
Nach § 667 BGB hat der Steuerberater alles, „was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben“. Die Anwendbarkeit des Paragraphen folgt aus dem Umstand dass der Vertrag zwischen Mandant und Steuerberater üblicherweise als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter (§§ 675, 611 BGB) zu qualifizieren ist. Bei offenen Forderungen stellt sich für Steuerberater die Frage, ob die Herausgabe von Mandantenunterlagen/Arbeitsergebnissen ...