Die rechtsberatenden Berufe müssen genau wie alle anderen unternehmerischen Teilnehmer im Wirtschaftsverkehr profitabel arbeiten. Aus diesem Grund kann es auch für diese Berufsträger sinnvoll sein, Tätigkeiten auszulagern. Die Besonderheit dieser Berufe ist es aber, dass sie mit besonders sensiblen Daten umgehen, zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und berufsrechtliche Vorgaben beachten müssen. Inwieweit die Ausgliederung von Tätigkeiten möglich ist, soll am Beispiel eines Steuerberaters ausgeführt ...
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht (FG ...
Eine 2022 nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. d. § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § ...
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es nicht geben.
Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im ...
Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. Das im Schreiben des BMF (1.8.16, IV A 3 - S 0202/15/10001, BStBl I 16, 662, ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Mandanten die neuen Vorgaben im ESG-Reporting um
Im Mittelpunkt des kostenlosen IWW-Webinars Praxis Nachhaltigkeit am 30.09.2025 steht die EU-Taxonomie ‒ und die Frage, wie die neuen Vorgaben die Praxis im ESG-Reporting verändern. Das Webinar liefert Ihnen Orientierung im komplexen Geflecht von CSRD, CSDDD, CBAM und vor allem zur weiterentwickelten EU-Taxonomie.
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Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen (§ 9 Abs. 1 StBVV). Das heißt, nur eine vom Steuerberater unterschriebene Rechnung, die es bei der E-Rechnung nicht mehr gibt, bewirkt eine wirksame Forderung. Allerdings kann der Mandant einem Verzicht zustimmen. Die aber muss der Berater vorab einholen - ein erheblicher ...