Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Steuerberaterprüfung. § 18 Abs. 1 S. 4 DVStB ist insoweit verfassungskonform. Das in § 29 DVStB vorgesehene Überdenkungsverfahren erfordert eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer. Eine gemeinsam ...
Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er ...
Erfüllt ein Steuerberater seine aus dem GwG resultierenden Obliegenheiten nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung dar. Dies gilt auch, wenn er Auskunftsersuchen der ...
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, ist dies dringend nachzuholen. Um all jenen, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben, diesen Vorgang zu erleichtern, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen kostenfreien Terminservice eingerichtet. Im Rahmen eines fest buchbaren Einzeltermins wird die ...
Nach § 667 BGB hat der Steuerberater alles, „was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben“. Die Anwendbarkeit des Paragraphen folgt aus dem Umstand ...
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen ...
So setzen Mandanten die neuen Vorgaben im ESG-Reporting um
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Die Meldepflicht findet aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 3a Abs. 1 S. 2 StBerG auch dann Anwendung, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen ausschließlich von der Niederlassung der Gesellschaft in den Niederlanden aus erbracht worden ist. § 3a StBerG verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV (FG Schleswig-Holstein 27.9.23, 2 K 211/21).