Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es entscheidend darauf an, inwieweit dem Steuerberater aufgrund des Treuhandvertrags ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Mitwirkungsrechte und/oder Ermessen zustehen und sich diese auf das unternehmerische Risiko der Fondsgesellschaft auswirken (BGH 15.11.23, IV ZR 277/22).
Die BStBK bietet einen kostenfreien Terminservice zur Unterstützung bei der Registrierung auf der Steuerberaterplattform an, um die steigende Registrierungsquote des Berufsstands zu fördern.
Die Glaubhaftmachung einer Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kann durch einen Screenshot erfolgen, der mit der Stördokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übereinstimmt.
Gerade in Zeiten von Corona hat die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor dem FG bzw. BFH per Videokonferenz an Bedeutung gewonnen. Aber auch nach der Pandemie ist es erwägenswert, aus Gesichtspunkten der Zeitersparnis eine Videokonferenz nach § 91a FGO zu beantragen, kann doch der Weg zum FG mitunter sehr weit sein. Im Folgenden sollen zentrale Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden.
Wird ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH angestellt tätig, kann er dennoch als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden (Anwaltsgerichtshof (AGH) ...
Die Erledigungserklärung in der Hauptsache des als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätigen Klägers ist wirksam, auch wenn sie nicht elektronisch i. S. v. § 52a FGO, sondern durch ein Telefaxschreiben ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Mandanten die neuen Vorgaben im ESG-Reporting um
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Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31.1.24 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31.3.24 beantragt werden, sofern ein Unternehmensprofil im Portal angelegt wurde.