Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz „Partnerschaft“ oder „und Partner“ zu verwenden. Dies ergibt sich aus der neuen Fassung des § 2 Abs. 1 PartGG, die den bisherigen Zwang zur Nennung eines Partnernamens aufhebt.
Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das ...
Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mandanten, die die Rechnung nicht zahlen, was sich in der Praxis häufig als durchaus wirksames Mittel erweist. Jedoch gibt es mittlerweile Entscheidungen, ...
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll. Der Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO bleibt hiervon unberührt (BFH 7.5.24, IX R 21/22.)
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer ...
Das FG Niedersachsen (2.7.24, 7 K 186/23 und 7 K 187/23) hat die Wirksamkeit der „Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer“ (StBPPV) bestätigt.
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Der EuGH befasst sich derzeit in mehreren Verfahren mit dem Berufsgeheimnis von Steuerberatern und der Kapitalbindung in Kanzleien. Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf das Berufsrecht von Steuerberatern und Rechtsanwälten in der EU haben. Im Fokus stehen die Fragen der Verschwiegenheitspflicht sowie die Kapitalbeteiligung von nicht-rechtsberatenden Gesellschaften an Anwaltskanzleien.