Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen, wenn es den Zusatz enthält „die noch der Anerkennung als rechtsfähig bedarf“. In dem Fall ist – so das OLG Köln – der Treuhänder der unselbstständigen Stiftung in das Grundbuch einzutragen sowie der später noch zu gründende Rechtsträger, der die Treuhandschaft übernimmt.
Die Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und NRW hat insbesondere Hilfsorganisationen vor enorme Herausforderungen gestellt. Diese waren steuerrechtlicher Natur, weil nicht klar war, inwieweit Betroffene unterstützt ...
In der Praxis besteht ein Bedürfnis, gemeinnützige Körperschaften, überwiegend Vereine, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu transformieren. Der Begriff „transformieren“ ist deshalb gewählt, weil das Gesetz ...
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Deshalb hat es dem EuGH in Luxemburg diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Die Kapitalleistung aus einer in Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung, die die Stiftung als Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abgeschlossen hat, ist in der Kranken- und ...
Vorstände und Geschäftsführer gemeinnütziger Einrichtungen unterliegen durch das Selbstlosigkeitsgebot einer besonderen Bindung, die auch bei der Bewertung eines Untreuetatbestands einbezogen werden muss.
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Umsatzverluste von mehreren Hundert Euro pro Tag? Und das über Wochen und Monate hinweg – ohne dass Sie es merken? Wenn Sie eine unbesetzte Stelle in Ihrer Kanzlei haben, ist das ein ganz realistisches Szenario. Was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie in unserer Fallstudie.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Stiftungserrichtung unterliegt der Schenkungsteuer – doch es wird auch ein Freibetrag berücksichtigt. Ein Stifter fragt, ob noch nicht geborene Abkömmlinge bei der Höhe des Freibetrags zum Zeitpunkt der Besteuerung zu berücksichtigen sind. Immerhin hat das eine immense Auswirkung, denn der Freibetrag beträgt je nach Antwort 400.000 oder 100.000 Euro. SB liefert sie nachfolgend.