Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zur Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH 20.6.24, IX ZR 80/23, Abruf-Nr. 242675 ).
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Wird ein Pauschgebührantrag (§ 51 RVG) zu früh gestellt, muss der Pflichtverteidiger mit dessen Zurückweisung rechnen. Dazu hat jetzt das OLG Braunschweig (7.3.25, 1 AR 21/24, Abruf-Nr. 248298 ) noch einmal Stellung genommen.
Das zentrale Praxisproblem in Räumungsprozessen liegt oftmals in der korrekten Streitwertfestsetzung. Zu berücksichtigen ist dabei, auf welche Anspruchsgrundlagen das Räumungsverlangen gestützt wird.
Bei der Streitwertfestsetzung ist der Antrag auf Wiederherstellung eines gelöschten Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk mit dem Antrag auf Freischaltung eines dauerhaft gesperrten Profils vergleichbar.
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Anwaltliche Verfahrenspfleger erhalten im Genehmigungsverfahren nach § 277 FamFG eine Vergütung nach dem RVG nur, wenn die konkrete Tätigkeit auch für einen nicht anwaltlichen Verfahrenspfleger die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts objektiv erforderlich gemacht hätte. Die Vergütung bewegt sich daher immer im Konfliktfeld zwischen der anwaltlichen Berufsausübung und den engen Grenzen des VBVG sowie der Verweisung auf das RVG (§ 277 Abs. 2 FamFG). Fehlt ein ausdrücklicher Hinweis im Bestellungsbeschluss ...