04.07.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
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04.07.2022 · Nachricht · PStR-Kongress
Einladung zum 24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.9.22 in Düsseldorf: Holen Sie sich Ihr Wissensupdate an nur einem Tag!
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02.07.2022 · Nachricht · Leserservice
Haben Sie Fragen zur aktuellen Berichterstattung oder andere Themenwünsche? Oder möchten Sie Ihre Praxiserfahrungen oder von Ihnen selbst erstrittene Entscheidungen mit Kolleginnen und Kollegen teilen? Unser ...
02.07.2022 · Nachricht · IWW-Webinare Anwaltsvergütung am 11.7.22, 14:00–16:00 Uhr
Die Abrechnung in Familiensachen bereitet nach wie vor Probleme – sei es z. B. bei der Wertfestsetzung, bei der Abrechnung von VKH Mandaten mit der Landeskasse oder bei der Abrechnung der Wahlanwaltsgebühren. In besonderem Maß stellen sich auch Fragen der Vergütungsvereinbarung. Gebührenexperte Norbert Schneider gibt im Webinar am 11.7.22 einen Überblick über aktuelle Entscheidungen, löst häufige Praxisprobleme und erklärt, wie Sie typische Abrechnungsfehler vermeiden. Weitere Informationen und eine ...
30.06.2022 · Fachbeitrag · Mandatsverhältnis
Billigmentalität auch beim Anwaltsrat? Anwaltliche Supermarktwerbung per Plastikkarte und Comicfigur? Der folgende Beitrag nimmt diese Werbeaktion unter die Lupe und befasst sich mit der wirtschaftlichen Bedeutung und ...
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Beitrag
29.06.2022 · Fachbeitrag · Terminsgebühr
Das OLG Schleswig hat ein Problem aufgeworfen, das bis dato eigentlich gar keines war: Es hat verneint, dass in „Mischfällen“ fiktive Terminsgebühren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG neben den ...
28.06.2022 · Fachbeitrag · Mandatsverhältnis
Ungefragt muss der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber grundsätzlich nicht auf die bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren hinweisen. Die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung muss er nur ausnahmsweise mitteilen. Das ist das Fazit des OLG München.