Das FG München hat – im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung – entschieden, dass eine sog. Goldfinger-Gestaltung aus dem Jahr 2009 kein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 und 2 EStG ist (18.6.25, 8 K 412/24, Abruf-Nr. 250074 ).
Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerhinterziehung kann trotz zwischenzeitlicher Rückführung der Steuer- und Sozialabgabenschulden vorliegen. Das hat das VG Köln entschieden.
Der BGH hat entschieden, dass eine Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ zu unbestimmt ist und eine diesbezügliche Einziehungsanordnung aufzuheben ist (2.4.25, 1 StR 407/24, Abruf-Nr. 248142 ).
Das FG Berlin-Brandenburg sieht in § 30 AO den Schutz des Steuergeheimnisses sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für einen anonymen Anzeigenerstatter. Eine wortgetreue Offenbarung des Inhalts einer anonymen Anzeige würde das Steuergeheimnis verletzen und die Auskunftsbereitschaft Dritter gefährden (25.9.24, 16 K 16096/23, Abruf-Nr. 250450 ).
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen, das Strafverfahren gem. § 153a StPO einzustellen, den Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater wegen Verletzung des ...
Eine Klage, festzustellen, dass Steuerforderungen nach durchlaufenen irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einschließlich Forderungen aus einer Steuerhinterziehung erloschen sind, ist unzulässig.
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Ein irisches Insolvenzverfahren ist hinsichtlich deutscher Steuerforderungen, die im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung stehen, wirkungslos, wenn der Betroffene rechtskräftig verurteilt worden ist. Die einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines in Irland durchlaufenen Insolvenzverfahrens würde gegen den deutschen Ordre public verstoßen.