In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Angeklagter im Zuge der Ermittlungen aus der Haft entlassen, später aber erneut inhaftiert werden soll. Das BVerfG hat angesichts des Grundrechtseingriffs für den Angeklagten die Haftentscheidung eines OLG mit einer lehrreichen Begründung aufgehoben, die den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO definiert sowie die Anforderungen an die richterliche Begründung einer erneuten Haftentscheidung umschreibt.
Der Große Senat für Strafsachen beim BGH hat entschieden, dass die Einziehung des Taterlöses (oder dessen Wertes) zusammen mit dem Urteil
angeordnet werden darf, durch das das Verfahren wegen Verjährung eingestellt ...
Der Justizfiskus geht grundsätzlich bei der Vermögensabschöpfung „leer“ aus, wenn die Steuern nach- oder zurückgezahlt wurden. Eine Ausnahme besteht, soweit „durch“ die Tat erlangte Vorteile nicht ...
Mit Beschluss vom 20.9.23 hat der BGH entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität der Verurteilung eines ausgelieferten Angeklagten nicht notwendigerweise entgegensteht, auch wenn die rechtliche Würdigung der Verurteilung von jener der Auslieferungsbewilligung abweicht. Jedoch muss ihnen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegen.
Der BFH weist auf Folgendes hin: Die Zurechnung von Umsätzen in
einem Bordell ist höchstrichterlich geklärt. Daran hat auch die Entscheidung des BGH (5.5.22, 1 StR 475/21) nichts geändert (BFH 10.1.
Eine Tätigkeitsvergütung, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer JVA erhält, stellt nach Ansicht des FG Münster steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (20.9.23, 14 K 1227/21 E, Abruf-Nr.
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Werden über juristische Strukturen die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Bau verschleiert, sind die sog. Kolonnenführer als sozial- und strafrechtlich verantwortliche Arbeitgeber anzusehen, nicht aber z. B. die GmbH, bei der die Arbeiter formal angestellt und gemeldet waren. Das hat das AG Tiergarten aktuell entschieden.