Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerhinterziehung kann trotz zwischenzeitlicher Rückführung der Steuer- und Sozialabgabenschulden vorliegen. Das hat das VG Köln entschieden.
Der BGH hat entschieden, dass eine Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ zu unbestimmt ist und eine diesbezügliche Einziehungsanordnung aufzuheben ist (2.4.25, 1 StR 407/24, Abruf-Nr. 248142 ).
Das FG Berlin-Brandenburg sieht in § 30 AO den Schutz des Steuergeheimnisses sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für einen anonymen Anzeigenerstatter. Eine wortgetreue Offenbarung des Inhalts einer anonymen ...
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Zustimmung des Steuerpflichtigen, das Strafverfahren gem. § 153a StPO einzustellen, den Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater wegen Verletzung des Steuerberatungsvertrags nicht ausschließt und darin auch kein schadensminderndes Mitverschulden gesehen werden kann (28.3.25, 5 U 17/24, Abruf-Nr. 248983 ).
Eine Klage, festzustellen, dass Steuerforderungen nach durchlaufenen irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einschließlich Forderungen aus einer Steuerhinterziehung erloschen sind, ist unzulässig.
Ein irisches Insolvenzverfahren ist hinsichtlich deutscher Steuerforderungen, die im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung stehen, wirkungslos, wenn der Betroffene rechtskräftig verurteilt worden ist.
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Das FG Hamburg hat im Rahmen einer steuerlichen KapErtSt-Haftung zu einer Cum-Cum-Konstellation aufgrund summarischer Prüfung entschieden, dass nach Aktenlage Zweifel am Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) vorliegen (7.3.25, 6 V 84/24, Rn. 99, 102 ff.; Abruf-Nr. 248982 ). Neben einem erst in der Hauptsache auswertbaren Agreement sei kein Näheverhältnis zwischen (Steuervorteil generierenden) Dritten und dem Steuerpflichtigen feststellbar.