20.05.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
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17.05.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Steuerstrafrecht eine neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr.
17.05.2022 · Fachbeitrag · Inhaltlich falsche Steuererklärung
Wer gegenüber der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern zu niedrig festgesetzt werden, erfüllt den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Doch nicht jede inhaltlich ...
17.05.2022 · Fachbeitrag · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Vermutlich von vielen aufgrund wichtigerer Themen nur als Randnotiz bemerkt, hat das Wettbewerbsregister am 1.12.21 den Betrieb aufgenommen. Das beim Bundeskartellamt geführte Register soll es den Auftraggebern erleichtern, das Vorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Ab dem 1.6.22 besteht hierzu eine Verpflichtung. Daher sollen einige Eckpunkte des Wettbewerbsregisters hier zusammengefasst werden.
16.05.2022 · Nachricht · IWW-Webinare
Auch im 2. und 3. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
16.05.2022 · Nachricht · OLG Brandenburg
Das Brandenburgische OLG ist der Auffassung, dass eine Strafbarkeit
wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO („in Unkenntnis lässt“) ausscheidet, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum ...
16.05.2022 · Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Steuerliche Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Leistungspflicht. Im Fall eines Straftatbestands ist fraglich, wie sich eine Vermögensabschöpfung steuerstrafrechtlich auswirken kann. Strafrechtlich gilt das vermögensabschöpfende Bruttoprinzip. Inwieweit eine Art „erweiterte
Akzessorietät“, also eine erweiterte Wirkung strafrechtlicher Vermögensabschöpfung auf steuerliches Akzessorietätsverhältnis zwischen Steuer- und Haftungsschuld gelten sollte, damit Steuer- und Steuerstrafrecht ...