Die Bilanzbesprechung hat in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) selbst keine eigenständige Regelung erfahren. Sie kann daher nicht „als Bilanzbesprechung“ direkt nach der StBVV abgerechnet werden. Sie kann auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, etwa als Zeitgebühr nach § 13 StBVV oder nach § 612 BGB, abgerechnet werden, wenn diese zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart wurde.
Langjährige Erfahrung lehrt, wo der Schuh drückt: Es ist der Nachweis der Angemessenheit der Gebühr. Sie müssen korrekte und aussagekräftige Aufzeichnungen fertigen, die – oft mehrere Jahre – später im ...
Nachdem der Verordnungsgeber zum 1.7.25 massive Änderungen in der StBVV vorgenommen hatte, indem die 5. Verordnung (VO) zur Änderung der StBVV in Kraft trat, war eine vorrangige Überlegung bei zahlreichen ...
Die (einseitige) Bestimmung der Vergütung ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie belastet den Steuerberater damit, sie unter Beweis und damit im Zweifel unter den Vorbehalt eines kostenpflichtigen Gutachtens zu stellen (Angemessenheit, Ausübung des Ermessens). Außerdem erfolgt sie im Nachhinein und lädt den Mandanten so förmlich zum Widerspruch ein.
In einer Zeit, in der wirtschaftlicher Druck und Mandantenerwartungen stetig steigen, gewinnt das Thema Honorargestaltung an strategischer Bedeutung. Wer heute in der Steuerberatung tätig ist, kann es sich kaum noch ...
Das Zurückbehaltungsrecht folgt aus §§ 66 Abs. 2 StBerG und 273 BGB. Dieses Recht ermöglicht es Beratern, bestimmte Unterlagen zurückzuhalten, bis offene Honorarforderungen beglichen sind. Doch die Anwendung ...
Steuergestaltung 2025/2026: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die Checkliste „Steuergestaltung 2025/2026“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
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Für manche Leistungen sieht die StBVV auf Anhieb keinen Gebührentatbestand vor. Dennoch sollte das niemanden davon abhalten, diese Leistungen abzurechnen. Mit diesen Hinweisen sind Sie auf der sicheren Seite.