Nach § 12 Abs. 1 StBVV decken die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab. Der Vergütungsanspruch setzt danach ganz klar einen Auftrag voraus – ohne Auftrag keine Vergütung, selbst wenn eine ordnungsgemäße Berechnung vorliegt. Ist unklar oder streitig, was Gegenstand des Auftrags war, gewinnt die Frage der Nachweisbarkeit besondere Bedeutung. Außerdem hat der Auftrag grundlegende Bedeutung für Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche ...
Die Bilanzbesprechung hat in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) selbst keine eigenständige Regelung erfahren. Sie kann daher nicht „als Bilanzbesprechung“ direkt nach der StBVV abgerechnet werden.
Langjährige Erfahrung lehrt, wo der Schuh drückt: Es ist der Nachweis der Angemessenheit der Gebühr. Sie müssen korrekte und aussagekräftige Aufzeichnungen fertigen, die – oft mehrere Jahre – später im ...
Durch den Abschluss eines Schuldanerkenntnisses lässt sich die Vergütung eines Steuerberaters wirkungsvoll absichern, bevor es zu kostspieligen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber kommt. Das Anerkenntnis schafft Klarheit über bestehende Forderungen und mindert das Risiko eines späteren Teilverlusts oder Mandatsabbruchs. Besonders in Fällen vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Mandanten ermöglicht es, die Honorarforderung verbindlich festzuhalten und so die wirtschaftliche Stabilität der Kanzlei ...
Nachdem der Verordnungsgeber zum 1.7.25 massive Änderungen in der StBVV vorgenommen hatte, indem die 5. Verordnung (VO) zur Änderung der StBVV in Kraft trat, war eine vorrangige Überlegung bei zahlreichen ...
Die (einseitige) Bestimmung der Vergütung ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie belastet den Steuerberater damit, sie unter Beweis und damit im Zweifel unter den Vorbehalt eines kostenpflichtigen Gutachtens zu ...
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In einer Zeit, in der wirtschaftlicher Druck und Mandantenerwartungen stetig steigen, gewinnt das Thema Honorargestaltung an strategischer Bedeutung. Wer heute in der Steuerberatung tätig ist, kann es sich kaum noch leisten, an überkommenen Abrechnungsmodellen festzuhalten. Die klassische Abrechnung nach der Gebührenordnung oder die Zeitvergütung bieten in vielen Fällen nicht mehr die notwendige Flexibilität, Transparenz oder wirtschaftliche Sicherheit. Umso wichtiger ist es, die eigenen Spielräume zu ...