10.09.2026 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30.07.2026 dürfen Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika zulasten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verordnet werden, da diese sich nicht nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) V richten müssen.
09.09.2026 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Gemäß der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) bedingten Änderung des § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen seit dem 02.07.2026 Schutzimpfungen in Apotheken nur noch an ...
Schwerpunkt
Beitrag
08.09.2026 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel
Mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) unterstützen Vor-Ort-Apotheken ihre Kunden bei einer effektiven Arzneimitteltherapie. Eine wichtige Rolle spielt dabei der obligatorische Brown-Bag-Review im Rahmen des ...
07.09.2026 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zum 01.09.2026 ist die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeschutzimpfungen in Apotheken von 10,68 Euro auf 11,00 Euro (umsatzsteuerfrei) gestiegen. Zur Abrechnung von Regelleistungen wird weiterhin das Sonderkennzeichen (SOK) 17716926 verwendet, bei Satzungsleistungen hingegen kommt das SOK 17717363 zum Einsatz.
02.09.2026 · Nachricht · Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 25.06.2026, Az. IV D 2 - S ...
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31.08.2026 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Die Versendung von Arzneimitteln in unterschiedlichen Stückzahlen und Mengen sowie in regelmäßiger Wiederkehr an eine andere Apotheke als Handelspartnerin stellt einen erlaubnispflichtigen Großhandel dar, der sich ...
28.08.2026 · Nachricht · Recht kurz
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagt u. a. die Werbeaussage einer Versandapotheke „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.
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