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  • · Nachricht · Recht kurz

    E-Rezept-Rabatt einer Versandapotheke ist wettbewerbswidrig

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagt u. a. die Werbeaussage einer Versandapotheke „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.

     

    Weiterführende Hinweise

    • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2026, Az. 6 U 25/26
    Quelle: ID 50932413