· Nachricht · Recht kurz
E-Rezept-Rabatt einer Versandapotheke ist wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagt u. a. die Werbeaussage einer Versandapotheke „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.
Weiterführende Hinweise
- OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2026, Az. 6 U 25/26
Quelle: ID 50932413