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  • 31.08.2026 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Wann sind der Verkauf und die Lieferung von Arzneimitteln an andere Apotheken erlaubnispflichtig?

    Die Versendung von Arzneimitteln in unterschiedlichen Stückzahlen und Mengen sowie in regelmäßiger Wiederkehr an eine andere Apotheke als Handelspartnerin stellt einen erlaubnispflichtigen Großhandel dar, der sich nicht im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs bewegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 30.06.2026, Az. 8 A 2650/18.Z).