31.08.2026 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht
Wann sind der Verkauf und die Lieferung von Arzneimitteln an andere Apotheken erlaubnispflichtig?
Die Versendung von Arzneimitteln in unterschiedlichen Stückzahlen und Mengen sowie in regelmäßiger Wiederkehr an eine andere Apotheke als Handelspartnerin stellt einen erlaubnispflichtigen Großhandel dar, der sich nicht im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs bewegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 30.06.2026, Az. 8 A 2650/18.Z).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig