· Fachbeitrag · Kostenträger
DGUV: Versorgung mit Cannabisblüten, Homöopathika und Antroposophika weiterhin möglich
Auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30.07.2026 dürfen Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika zulasten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verordnet werden, da diese sich nicht nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) V richten müssen.
Quelle: ID 50950086