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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    ApoVWG: Geänderte Altersgrenze für Schutzimpfungen

    Gemäß der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) bedingten Änderung des § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen seit dem 02.07.2026 Schutzimpfungen in Apotheken nur noch an Personen verabreicht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Quelle: ID 50950082