· Fachbeitrag · Gesetzgebung
ApoVWG: Geänderte Altersgrenze für Schutzimpfungen
Gemäß der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) bedingten Änderung des § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen seit dem 02.07.2026 Schutzimpfungen in Apotheken nur noch an Personen verabreicht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: ID 50950082