Werden an einem älteren Gebäude, dessen Räumlichkeiten vermietet werden oder bei denen eine Vermietung beabsichtigt ist, umfassende Baumaßnahmen vorgenommen, stellt sich die Frage, ob es sich bei den Kosten um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand handelt. Nun hat das BMF ein – neues – umfassendes Schreiben zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen werden nachfolgend vorgestellt (BMF 26.1.26, IV C 1 – S 2253/00082/001/064).
Der Rundfunkbeitrag wird nach bisherigem Recht steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung. Hier gehört er zu den abziehbaren Unterkunftskosten, ...
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, ist im Hinblick auf den Vorsteuerabzug immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem EuGH und dem BFH. Nun hat das BMF den ...
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Gesetzen und Gesetzesentwürfen, die den Bundesrat passiert haben, wie u. a. der bessere Verbraucherschutz bei Kreditverträgen, die Förderung von E-Autos oder die Digitalisierung von Zwangsvollstreckungen, sind auch wieder interessante Entscheidungen im Gepäck dabei, z. B. vom BFH zu Ausrüsterverträgen im ...
Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.26 (III R 28/24) entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 ...
Verfügt eine doppelstöckige Personengesellschaft über einen Mitunternehmer, der sowohl unmittelbar an der Untergesellschaft als auch mittelbar – über die Obergesellschaft – an der Untergesellschaft beteiligt ...
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Das FG Münster (17.2.26, 15 K 1605/24 G; Rev. BFH IV R 5/26) hat sich zwar der Rechtsprechung des BFH angeschlossen, wonach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 2. Alt. EStG erzielt, nicht als nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist (so BFH 5.9.23, IV R 24/20, BStBl II 25, 778). Eine verfassungskonforme Auslegung von § 2 ...