Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor und warnen gleich als erstes vor Betrugsversuchen, die sich immer wieder als behördliche Schreiben tarnen. Des weiteren geben sie Updates zu verschiedenen Gesetzesanpassungen, wie u. a. beim Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie dem Aktivrentengesetz. Zudem weisen sie auf den Wechsel vom Zustimmungs- zum ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil informieren sie über wichtige Updates ...
Übernimmt ein Arbeitgeber Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an gesundheitsfördernden Maßnahmen, stellt sich die Frage, ob die übernommenen Kosten als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer unterliegen.
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetze und -entwürfe, wie u. a. die Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter, die Digitalisierung von Immobilienverträgen sowie der Zwangsvollstreckung. Außerdem geben sie den Hinweis, bei Jahresabschlüssen auf die Neuberechnung der latenten Steuern zu achten, die durch die Absenkung von ...
Ein Unternehmer, der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung einen überhöhten Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, schuldet den zu hohen Teil der Steuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens ...
Die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen ärztlichen Leistungen zählt seit jeher zu den äußerst praxisrelevanten Streitfragen im Umsatzsteuerrecht. Besonders in ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es einer Festsetzung durch Verwaltungsakt bedarf. Laut BFH ist die Höhe des Säumniszuschlags auch ab 2019 verfassungsgemäß (BFH 17.7.24, X B 79/23, 21.3.25, X B 21/25 [AdV]). Ein beim BVerfG anhängiges Verfahren zur Höhe der AdV-Zinsen ...