Beantragt der Schuldner, das Insolvenzverfahren zu eröffnen und nachfolgend die Restschuldbefreiung, droht der Verlust der Forderung. Der Gläubiger und sein Bevollmächtigter müssen deshalb bemüht sein, dies zu verhindern. Eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt, dass es sich lohnt, frühzeitig zu reagieren und auch auf das Vorverhalten des Schuldners zu schauen, insbesondere im Kontext des Schuldenbereinigungsverfahrens.
Am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten kann Akteneinsicht, wenn der Schuldner ihr (wie hier) nicht zustimmt, gemäß § 4 InsO i. V. m. § 299 Abs. 2 ZPO nur gewährt werden, wenn ein rechtliches Interesse ...
In den Zahlungen der Rechtsschutzversicherung kann keine Rechtshandlung des Schuldners gesehen werden. Es handelt sich um Handlungen des Rechtsschutzversicherers zwecks Erfüllung des Freistellungsanspruchs des ...
Die Bestimmungen über das Verhängen von Ordnungsgeld gegen einen Sachverständigen dienen nicht allein dazu, die Pflicht zum Erstellen eines Gutachtens durchzusetzen, sondern auch dessen zeitgerechter Erstellung.
Der Unfallgeschädigte, der nur eine Teilreparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nun von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig ...
Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens nicht ein unselbstständiger Rechnungsposten im Rahmen einer Schlussrechnung, sondern der allein noch offenstehende Vergütungsanspruch, handelt es sich bei diesem ...
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Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB, wonach die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörend gelten, ist im Rahmen der Einordnung des rechtsgeschäftlichen Handelns eines Kaufmanns als Verbraucher- oder Unternehmerhandeln nach §§ 13, 14 Abs. 1 BGB nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem Kaufmann um eine natürliche Person (Einzelkaufmann) handelt.